Regierung und Grüne wollen Gesundheitsversorgung verbessern

Liveübertragung: Freitag, 26. Februar, 9 Uhr
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zentrale Ziel des Regierungsentwurfes sind mehr Qualität und Transparenz, bessere Leistungen und stärkere Vernetzung in der Versorgung. Für die Krankenhäuser soll eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden und die Versicherten sollen von verbesserten Leistungen profitieren. Wie die Regierung mitteilt, sollen die Refinanzierungsmöglichkeit der Krankenhäuser zur Qualitätssicherung verbessert werden.
Klinische Sektionen zur Qualitätssicherung könnten künftig verlässlich und planbar über den Zuschlag für klinische Sektionen in angemessener Höhe refinanziert werden. Auch sollen einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig veröffentlicht werden.
Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung
Im Interesse der Versicherten soll der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für weitere planbare Eingriffe, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festzulegen hat, vorgesehen werden. Auch sollen ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Ausdrücklich festgelegt wird erstmals, dass Menschen „unabhängig vom Geschlechtseintrag“ im Fall einer Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.
Zur Stärkung der ambulanten Notfallversorgung soll ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt werden. Die Anwendung dieses Verfahrens soll künftig als Voraussetzung für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen gelten.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/26889) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den ein unabhängiges Monitoring etabliert wird, um es den Krankenversicherten zu ermöglichen, eine informierte Entscheidung zur Auswahl ihrer Krankenkassen zu treffen. Das Monitoring solle durch geeignete Kriterien eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen erlauben und den Versicherten in einem Portal zugänglich machen. Es gebe eine Berichtspflicht für alle Krankenkassen, die vor allem Angaben zu deren Genehmigungsverhalten und zur Versichertenzufriedenheit umfasst
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen solle darüber hinaus beauftragt werden, ein Gutachten über Anreize und Instrumente vorzulegen, mit denen beispielsweise das besondere Engagement von Krankenkassen für Patientengruppen mit besonderem Behandlungsbedarf belohnt wird oder Krankenkassen zum Abschluss von sektorübergreifenden Versorgungsverträgen bewegt werden. (hau/vom/24.02.2021)