Bundestag entscheidet über Sozialschutz-Paket III

Liveübertragung: Freitag, 26. Februar, 12 Uhr
Die Fraktion Die Linke hat zum Gesetzentwurf einen Änderungsantrag (19/26983) eingebracht, der die Einmalzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie für Menschen in den Grundsicherungssystemen in eine monatliche Zuzahlung in Höhe von 100 Euro umwandeln will. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26984) fordert eine temporäre Anhebung der Regelsätze. Ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (19/26985) sieht vor, das ArbeitslosenGeld für diejenigen einmalig um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2021 enden würde.
Entschieden wird darüber hinaus über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sonderregelungen zum ArbeitslosenGeld und zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern und verbessern“ (19/25068). In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/26300) wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Erstmals beraten – und im Anschluss auch gleich abstimmen – wollen die Abgeordneten über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unterstützung für Solo-Selbstständige – Hilfe, die ankommt“ (19/26901).
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Der Koalitionsentwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist der Vorlage zufolge aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der Covid-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet. Deshalb soll der Sicherstellungsauftrag nach dem SodEG bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden“, schreiben die KoalitionsFraktionen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Koalitionsentwurf am 24. Februar 2021 dahingehend geändert, dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. März, sondern erst nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.
Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/25068), die Sonderregeln beim ArbeitslosenGeld I und den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verlängern. Sie begründet ihre Initiative mit den enormen ökonomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisiert die Bundesregierung dafür, die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert zu haben ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim ArbeitslosenGeld I und in der Grundsicherung zu verlängern.
Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verlängerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existentieller Risiken sei, schreibt Die Linke.
„ArbeitslosenGeld erhöhen“
Sie fordert deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe. Unter anderem solle das ArbeitslosenGeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Beschäftigte mit kurzen Beitragszeiten sollen besser abgesichert werden und die Leistungsdauer soll sich wieder stärker nach der Dauer der Beitragszahlung richten, Sperrzeiten sollen abgeschafft werden.
Ferner verlangen die Abgeordneten eine Erhöhung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro für alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften soll für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/26901) dazu auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der während der fortlaufenden Pandemie eine rasche und unbürokratische Hilfe für Solo-Selbstständige in Form eines monatlichen Einkommensersatzes von maximal 1.100 Euro, zahlbar jeweils am Monatsanfang ermöglicht.
Die Höhe dieser Soforthilfe soll auf dem durchschnittlichen Monatsnettoumsatz vor der Krise abzüglich einer Kostenpauschale von 15 Prozent basieren. Der zur Berechnung des Vorkriseneinkommens herangezogene Jahresnettoumsatz 2019 soll rasch und unbürokratisch durch Vorlage von UmsatzsteuervoranMeldungen oder Umsatzsteuer-Jahressteuererklärungen glaubhaft gemacht werden können und die Soforthilfe soll nur hilfsbedürftigen Solo-Selbstständigen zugutekommen. (che/hau/24.02.2021)