Bundestag debattiert über pandemiebedingte Wirtschaftshilfen

Von der Tagesordnung am Freitag, 29. Januar 2021, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln“ (19/25255). Abgestimmt werden sollte ursprünglich auch über einen Antrag der FDP-Fraktion, der unbürokratische Corona-Hilfen für Selbstständige fordert (19/25241). Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/26079).
Eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses (19/24509) liegt zu einem ebenfalls abgesetzten Antrag der AfD vor, der „Krisenüberbrückung für Schausteller“ sowie für deren Zulieferer und Hersteller fordert (19/23711). Erstmals beraten werden sollte ursprünglich noch ein zweiter Antrag der AfD mit dem Titel „Unterstützung für Solo-Selbstständige – Hilfe, die ankommt“, der noch nicht vorliegt.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, Wirtschaftshilfen an Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie als Zuschüsse gewährt wurden, an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen zu koppeln. Die Fraktion verweist dabei auf entsprechende Regelungen in Österreich.
In Deutschland sei dies insbesondere deshalb nötig, weil die Hilfen mit dem KurzarbeiterGeld verrechnet werden würden. In bestimmten Fällen, so die Fraktion, könnten Unternehmen, die KurzarbeiterGeld beantragen, daher schlechter gestellt werden als solche, die betriebsbedingte Kündigungen aussprechen.
Antrag der FDP
Die Liberalen fordern in ihrem Antrag von der Bundesregierung ein „verlässliches und unbürokratisches“ Hilfsprogramm für Selbstständige, Kulturschaffende, Freelancer und Freiberufler. Dabei müsse ein Unternehmerlohn vorgesehen werden, der die Lebensunterhaltungskosten abdecke.
Ferner solle eine unkomplizierte Antragsstellung sichergestellt werden. Es gehe nun darum, so die FDP, bei den betroffenen Berufsgruppen Liquidität herzustellen. Etwaige überschüssige Zahlungen sollten zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden, heißt es in ihrem Antrag.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Soforthilfe für Schausteller nicht rückwirkend vom Personalstand am Stichtag 31. März 2020 abhängig zu machen, sondern zum Nachteilsausgleich am Jahresmittel der vergangenen drei Jahre. Weiter plädieren die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/23711) dafür, auf eine Betriebskostenerstattung auf der Basis des dreijährigen Mittels zu setzen und eine Investitionshilfe aufzulegen, die sich am dreijährigen Investitionsmittel des jeweiligen Schaustellers orientiert und für die Dauer der Unmöglichkeit zur Berufsausübung gilt.
Die AfD möchte außerdem erreichen, dass Veranstaltungen wieder stattfinden dürfen, wenn behördlich abgestimmte Hygienekonzepte vorliegen. Nur wenn Corona-Infektionsraten beziehungsweise Sterberaten wieder steigen, solle man zu Verboten und Einschränkungen zurückkehren. (sas/ste/26.01.2021)