- polizei_nrw_su: „Upskirting“ und „Downblousing“ sind seit Anfang des Jahres eine Straftat. Darunter versteht man das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts. Die Aufnahme oder Weiterverbreitung solcher Bilder ist ein Sexualdelikt. 🌐 Mehr Infos:
- POL-DU: Untermeiderich: Gegen den Bus geprallt