@landnrw: Die neue Coronaregionalverordnung regelt die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots (Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 EW). Sie gilt ab 12.1. für in der Verordnung genannte Regionen mit erhöhtem & diffusem Infektionsgeschehen.
Die neue Coronaregionalverordnung regelt die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots (Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 EW). Sie gilt ab 12.1. für in der Verordnung genannte Regionen mit erhöhtem & diffusem Infektionsgeschehen.https://t.co/aIo07RhBs7
— Staatskanzlei NRW (@landnrw) January 11, 2021
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